Die Regelungen des s.g. „Herbsterlasses“ vom hessischen Innenminister Beuth sind aus Sicht der jungen Generation eine gute Nachricht. Die Kommunen sollen durch die Regelungen des Herbst- erlasses einmal mehr dazu angehalten werden ihre Haushalte auszugleichen und das Wirtschaften auf Kosten der nachfolgenden Generationen zu beenden.
Die Regelungen des Herbsterlasses haben jedoch nur ein ergänzende Funktion zu den bestehen- den Leitlinien zur Konsolidierung für die Kommunen. Die eigentliche Gesetzeslage für die Kommunen hat sich durch den Erlass nicht geändert. Durch den Erlass werden die Kommunen lediglich verstärkt auf das Ziel „Generationengerechtigkeit“ hingewiesen und der Innenminister hat deutlich gemacht, dass ein zweites Schutzschirmprogramm durch das Land nicht mehr geschultert werden kann
Die wiederholten Einlassungen des Landrates zum Herbsterlass zeigen dagegen vor allem zwei Dinge.
Zum einen versucht Pipa durch schlicht falsche Aussagen der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Fakt ist, dass die Kommunen durch den Herbsterlass einmal mehr u.a. dazu angehalten werden, grundsätzlich ausgeglichene Gebührenhaushalte vorzulegen. Davon sind jedoch ausdrücklich nicht die Gebühren für Kindergärten betroffen, sondern nur Wasser, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung.
Folglich bleibt die heutigen Behauptung vom Landrat im Gelnhäuser Tageblatt ein Märchen, dass bei einer vierköpfigen Familie rund 5000€ zusätzliche Kosten entstehen aufgrund erhöhter Kita-/ Hortgebühren. Stattdessen ist es ein offensichtlicher Versuch aus parteipolitischen Gründen bei den Bürgerinnen und Bürgern Angst zu schüren.
Zum anderen ist das Verhalten Pipas gegenüber dem Innenminister unseriös und eines Landrates nicht würdig. Die heutige Debatte im Landtag hat dies auch gezeigt: Selbst Teile der Opposition haben sich inzwischen von Pipa distanziert.